Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Vertragsbedingungen RF-TECHNOLOGIES

 

I. ALLGEMEINES

1. Jeder Vertrag, der zwischen Rf-Technologies NV (dem „Verkäufer") und unseren Kunden abgeschlossen wird, sowie jedes Angebot oder jeder Kostenvoranschlag des Verkäufers, sowohl im Hinblick auf Kauf und Verkauf als auch auf Werkverträge, unterliegt diesen allgemeinen Bedingungen, die einen integralen Bestandteil davon bilden.

2. Abweichende, ergänzende oder widersprüchliche Bedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat diesen schriftlich zugestimmt.

 

II. ANGEBOTE UND BESTELLUNGEN

1. Alle Angebote, Broschüren, Kataloge, Preisangaben und Kostenvoranschläge des Verkäufers sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes im Angebot angegeben ist, und binden den Verkäufer erst nach schriftlicher Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer. Die im Angebot angegebenen Preise sind in jedem Fall maximal vierzehn (14) Tage ab Angebotsdatum gültig. Druckfehler, materielle Irrtümer und Rechenfehler in einem Angebot binden den Verkäufer niemals.

2. Angaben in einem Angebot in Bezug auf Gewichts- und Verpackungsdaten, Zeichnungen aus Katalogen, die Angaben auf der Website des Verkäufers und bereitgestellte Muster haben nur einen indikativen Wert, sind stets unverbindlich und binden den Verkäufer nicht.

3. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, kommt ein Vertrag mit dem Verkäufer erst zustande, nachdem der Verkäufer die Bestellung schriftlich durch eine Auftragsbestätigung angenommen hat oder, falls früher, zu dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer mit der Ausführung der Bestellung oder der Dienstleistungen begonnen hat. Jede Änderung der ursprünglichen Bestellung ist nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vom Verkäufer durch eine Auftragsbestätigung akzeptiert wurde und kann zusätzliche Kosten für den Kunden verursachen.

4. Jede Bestellung stellt seitens des Kunden eine bedingungslose, ausschließliche und vollständige Anerkennung dieser allgemeinen Bedingungen dar, ungeachtet jeder gegenteiligen Bestimmung in den Bedingungen des Kunden, gleich welcher Art.

5. Wenn der Kunde die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig an den Verkäufer übermittelt oder wenn die erforderlichen Einrichtungen vor Ort nicht verfügbar sind, auch nicht nach Inverzugsetzung, kann der Verkäufer den Vertrag (außergerichtlich) auf Kosten des Kunden kündigen. In diesem Fall ist der Kunde von Rechts wegen verpflichtet, die bereits entstandenen Kosten zu zahlen.

 

III. PREISE

1. Die Preise werden auf der Grundlage der am Tag des Angebots geltenden Tarife, Materialien, Rohstoffe, Löhne, Transportkosten, Energie und Zuschläge berechnet. Wenn nach Abschluss des Vertrags und vor Lieferung der Waren oder Ausführung der Dienstleistungen ein oder mehrere dieser Preiselemente außerhalb des Einflusses des Verkäufers steigen (z. B. infolge von Änderungen der Rohstoffpreise, Löhne, Transport-, Verpackungs-, Zoll- und Energiekosten, Gesetzgebung …), ist der Verkäufer berechtigt, den Preis anzupassen. Die Preisanpassung erfolgt entsprechend diesen Änderungen nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden.

2. Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und basieren auf Lieferung ab Werk oder Lager. Verpackung, Transport, eventuelle Versicherungen, Steuern und Zölle sind nicht enthalten und gehen daher zu Lasten des Kunden, sofern nichts anderes verabredet wurde.

 

IV. LIEFERUNGEN UND AUSFÜHRUNG

1. Alle Angaben zu Liefer- und/oder Ausführungsfristen sowie alle weiteren Informationen und Pläne in Angeboten, Broschüren, Katalogen, Preisangaben, Kostenvoranschlägen und verwandten Informationsquellen sind rein indikativ und für den Verkäufer nicht bindend. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, außer im Falle einer technischen Dokumentation, die Teil eines Vertrags ist. Alle angebotenen Waren und Dienstleistungen dürfen vom Verkäufer geändert werden, sofern sie die vereinbarten Leistungen erbringen können.

2. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Produktions- oder Transportverzögerungen, Lieferantenausfällen, behördlicher Maßnahmen oder anderer unvorhergesehener Umstände. Die Lieferzeit wird um die Dauer der Verzögerung verlängert.

3. Eine Liefer- oder Ausführungsfrist beginnt erst nach dem letzten der folgenden Zeitpunkte: (i) dem Datum der Auftragsbestätigung oder dem Datum der Ausführung durch den Verkäufer, (ii) dem Datum, an dem der Kunde dem Verkäufer zusätzliche Informationen für die ordnungsgemäße Ausführung einer Bestellung zur Verfügung gestellt hat, (iii) dem Datum der Zahlung der vom Kunden geschuldeten Anzahlung oder (iv) dem Datum der Änderung der Bestellung während ihrer Ausführung.

4. Die Überschreitung einer Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht zur Stornierung seiner Bestellung(en) oder zur Verweigerung der Annahme bzw. Zahlung der Waren oder Leistungen, noch zu irgendeiner Form von Schadensersatz, außer im Falle von Vorsatz.

 

V. TRANSPORT

1. Unsere Waren werden auf Rechnung und Gefahr des Kunden transportiert. Sie gelten als geliefert und angenommen, sobald sie in oder auf Transportmittel verladen sind.

2. Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt der Verkäufer, ohne Übernahme jeglicher Verantwortung, die Art des Transports und den Transportweg der Waren. Wenn während des Transports Verzögerungen oder Schäden auftreten, muss der Kunde unverzüglich beim betreffenden Spediteur Beschwerde einlegen und gegebenenfalls eine anteilige Entschädigung vom Spediteur verlangen. Eine solche Forderung entbindet ihn jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verkäufer.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung ab dem Zeitpunkt anzunehmen, an dem die Waren versandbereit sind; andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, die Waren ab Werk in Rechnung zu stellen und nach eigenem Ermessen auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Teillieferungen und deren sofortige Fakturierung sind zulässig.

4. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, werden gelieferte Waren nicht zurückgenommen. Im Falle einer vom Verkäufer akzeptierten Rücknahme ist der Verkäufer berechtigt, einen Betrag in Höhe des Wertes und des Zustands der Waren zum Zeitpunkt der Lieferung in unserem Lager zuzüglich aller etwaigen direkten und indirekten Kosten in Rechnung zu stellen. Wenn der Kunde die Waren einseitig zurücksendet, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die betreffenden Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden in dem Zustand, in dem sie sich befinden, erneut zu versenden.

 

VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Wenn die Zahlungsbedingungen bei Vertragsabschluss nicht festgelegt wurden, akzeptiert der Kunde die auf unserer Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, sind alle Rechnungen netto spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen.

2. Die Zahlung eines (Teil-)Betrags einer Rechnung gilt als Annahme der gelieferten Waren und Arbeiten sowie der gesamten Rechnung.

3. Alle Beanstandungen einer Rechnung müssen unter Androhung des Verfalls innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum per eingeschriebenem und begründetem Schreiben erfolgen. Der Kunde kann keinen Einwand geltend machen, der nicht vom Verkäufer anerkannt wurde, um eine Zahlungsaufschiebung oder eine vollständige oder teilweise Begleichung fälliger Rechnungen zu erreichen.

4. Bei Nichtzahlung der Rechnung des Verkäufers am Fälligkeitstag wird der Betrag von Rechts wegen und ohne Mahnung mit dem Zinssatz erhöht, der gemäß Artikel 5 des belgischen Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr festgelegt ist. Darüber hinaus wird jede fällige Rechnung, die am Fälligkeitstag nicht bezahlt ist, von Rechts wegen und ohne Mahnung um 10 % erhöht, mit einem Minimum von 250,00 EUR als konventionelle Vertragsstrafe, als pauschale Entschädigung für außergerichtliche Kosten, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schaden nachzuweisen.

5. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden oder werden uns Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit mindern, werden alle Forderungen des Verkäufers ungeachtet aller bestehenden Vereinbarungen sofort fällig, unabhängig von den jeweiligen Fälligkeitsterminen. Außerdem ist der Verkäufer in einem solchen Fall berechtigt, die Lieferbedingungen zu ändern oder alle laufenden Bestellungen zu stornieren.

6. Der Verkäufer ist berechtigt, für alle ihm geschuldeten Beträge ein Zurückbehaltungsrecht an allen sich in seinem Besitz befindlichen Waren des Kunden auszuüben.

7. Gutschriften werden nicht automatisch erstattet; wenn der Kunde die Rückzahlung eines Guthabens wünscht, muss er beim Verkäufer einen Rückzahlungsantrag stellen.

 

VII. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Alle Waren und Dienstleistungen bleiben unser ausschließliches Eigentum bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung einschließlich Nebenkosten oder anderer Forderungen aus laufenden Konten. Bis dahin verpflichtet sich der Kunde, die Waren weder zu veräußern, zu verpfänden noch mit Sicherheiten zu belasten. Wenn der Kunde die gelieferten Waren nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Verkäufer diese jederzeit zurückfordern, ohne gerichtliches Einschreiten oder vorherige Inverzugsetzung. Wenn der Kunde entgegen diesem Verbot die Waren, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, dennoch veräußert, verpfändet oder mit Sicherheiten belastet, gilt der Eigentumsvorbehalt infolge dinglicher Subrogation für die Forderung (bezüglich des Kaufpreises) gegenüber dem Dritterwerber. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn die gelieferten Waren bearbeitet oder mit anderen Waren vermischt wurden. Jeder Kunde ist verpflichtet, diese allgemeinen Bedingungen gegenüber seinen eigenen Vertragspartnern durchsetzbar zu machen, die sich somit verpflichten, gegenüber unserer Gesellschaft keine anderen Rechte oder Verpflichtungen geltend zu machen als die in diesen Bedingungen genannten. (Für Frankreich gilt dies insbesondere im Falle eines Kollektivverfahrens gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 80.335 vom 12. Mai 1980).

2. Der Kunde wird ab der Lieferung, d. h. der Übergabe an den Spediteur, für die Waren Sorge tragen; er ist daher für jeden Schaden oder Verlust verantwortlich.

 

VIII. BEANSTANDUNGEN

Der Kunde muss die Waren sofort bei Erhalt und die Arbeiten sofort bei Ausführung prüfen, insbesondere hinsichtlich der Konformität der Lieferung und sichtbarer Mängel. Sichtbare Transportschäden müssen stets auf dem Lieferdokument des Spediteurs vermerkt werden. Der Kunde muss seine Beanstandungen innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt schriftlich beim Verkäufer melden. Dieses Schreiben muss eine detaillierte Auflistung und Fotos der behaupteten Mängel enthalten. Bei fehlender rechtzeitiger Reaktion kann sich der Kunde nicht mehr auf einen Mangel berufen. Die Verwendung oder der Weiterverkauf einer Lieferung oder von Teilen davon oder die Weiterarbeit an ausgeführten Arbeiten gilt unwiderlegbar und unwiderruflich als Annahme der vollständigen Lieferung und Ausführung durch den Kunden.

 

IX. GARANTIE UND HAFTUNG

1. a) Innerhalb der Grenzen der in Rechnung gestellten Beträge gewährt der Verkäufer eine einjährige Garantie auf seine Waren für versteckte Mängel und Funktion ab Rechnungsdatum.
b) Die vorgenannte Garantie ist jedoch nur gültig, sofern die gelieferten Waren gemäß den Regeln der Technik und allen geltenden Gesetzen, Normen und Vorschriften installiert und verwendet wurden. Jede Abweichung davon entbindet uns von jeglicher Verantwortung.
c) Darüber hinaus kann der Kunde nur dann einen Garantieanspruch geltend machen, wenn er alle seine vertraglichen Verpflichtungen und insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
d) Versteckte Mängel können nur dann zu einem Garantieanspruch führen, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach Feststellung dem Verkäufer gemeldet werden.

2. a) Unsere Garantie beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz oder die Reparatur durch den Verkäufer der von ihm als mangelhaft anerkannten Waren; solche Ersatzlieferungen oder Reparaturen führen zu keiner Verlängerung der Garantiezeit.
b) Transportkosten für Ersatzteile gehen zu Lasten des Kunden.
c) Alle weiteren Beschwerden oder Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung sind ausgeschlossen, sowohl gegenüber dem Verkäufer als auch gegenüber seinen Geschäftsführern und Mitarbeitern, unabhängig von den rechtlichen oder sonstigen Gründen, auf die sie gestützt werden, soweit gesetzlich zulässig.
d) Die Haftung des Verkäufers und seiner Erfüllungsgehilfen, aus welchem Grund auch immer, ist stets auf den direkten und vorhersehbaren Schaden beschränkt und beträgt pro Vertrag maximal die vom Verkäufer in Rechnung gestellten Beträge für die gelieferten Produkte oder ausgeführten Arbeiten. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Schäden an Produkten, Produktionsausfälle, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Erhöhung der Gemeinkosten, Störungen der Planung und kommerzielle Schäden.
e) Der Kunde stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz frei, für die die Haftung des Verkäufers in diesen Bedingungen im Verhältnis zum Kunden ausgeschlossen ist.

3. Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für die Weitergabe falscher Anweisungen, Maße, Pläne, Spezifikationen usw. durch den Kunden für die Ausführung des Vertrags, wodurch die Ausführung des Vertrags und das zu liefernde Produkt nicht den Bedürfnissen oder Erwartungen des Kunden entsprechen.

4. a) Alle Reparaturen infolge normaler Abnutzung der Waren sowie infolge von Schäden oder Unfällen, die durch Vernachlässigung, fehlende Kontrolle oder Wartung, unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage verursacht wurden, sind nicht durch unsere Garantie abgedeckt.
b) Wenn der Kunde selbst oder Dritte oder beide in Zusammenarbeit die Waren oder die ausgeführten Arbeiten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ändern oder reparieren, wird der Verkäufer sofort und vollständig von jeder Garantieverpflichtung entbunden.

 

X. HÖHERE GEWALT UND ÄNDERUNG DER UMSTÄNDE

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Bestellungen anzunehmen oder bereits abgeschlossene Verträge einzuhalten, wenn höhere Gewalt (Art. 5.226 BGB) oder eine Änderung der Umstände (Art. 5.74 BGB) vorliegt, selbst wenn diese nicht zu einer dauerhaften und/oder absoluten Unmöglichkeit der Ausführung führen.

Als Fälle höherer Gewalt gelten konventionell: Krieg, Terror, Knappheit oder Mangel an Rohstoffen, Waren, Transportmitteln oder Strom, Produktionsstopp, Produktionsreduzierung, Streik, Schäden an Produktionsanlagen, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch unsere Lieferanten, Wetterbedingungen, Brand, Natur- und/oder andere Katastrophen, behördliche Maßnahmen, Epidemien oder Pandemien.

Die Nichtannahme von Bestellungen oder die Nichteinhaltung bestehender Verträge infolge der oben beschriebenen Umstände berechtigt den Kunden nicht zur Stornierung einer Bestellung, noch zur Verweigerung der Annahme oder Zahlung der Waren und/oder Leistungen, noch zu irgendeiner Form von Schadensersatz.

 

XI. GEISTIGES EIGENTUM

1. Alle Rechte des geistigen Eigentums (einschließlich Urheberrechte, Markenrechte, Domainnamen, Patente, Geschäftsgeheimnisse) in Bezug auf die vom Verkäufer gelieferten Waren oder Dienstleistungen bleiben dessen Eigentum und werden nicht übertragen oder an den Kunden lizenziert.

2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bleiben alle Leistungsverzeichnisse, Pläne, Skizzen, technischen Unterlagen, Ideen, Berechnungen, Formeln, Know-how oder andere Formen des geistigen Eigentums, die in irgendeiner Weise zur Verfügung gestellt wurden, geistiges Eigentum des Verkäufers. Diese Daten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht kopiert, missbraucht oder Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt kein Vertrag zustande, sind die vorgenannten Daten auf erste Aufforderung des Verkäufers unverzüglich zurückzugeben.

 

XII. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Der Verkäufer erhebt und verarbeitet die vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung, Kundenverwaltung, Buchhaltung und Direktmarketing. Die Rechtsgrundlagen sind die Vertragserfüllung, gesetzliche Verpflichtungen und berechtigtes Interesse. Verantwortlicher für die Verarbeitung ist Rf-Technologies NV (BE0427.205.519), Lange Ambachtstraat 40, 9860 Oosterzele. Diese personenbezogenen Daten werden nur an Auftragsverarbeiter, Empfänger und/oder Dritte weitergegeben, wenn dies für diese Zwecke erforderlich ist. Der Kunde ist für die Richtigkeit der bereitgestellten Daten verantwortlich und muss die DSGVO einhalten. Durch die Annahme des Angebots bestätigt der Kunde, dass er über die Verarbeitung seiner Daten und seine Rechte informiert wurde.

2. Der Kunde erkennt an – vorbehaltlich des Gegenbeweises –, dass er von diesen allgemeinen Bedingungen in allen ihren schriftlichen und gedruckten Bestimmungen Kenntnis genommen hat. Er erkennt an, dass diese Bedingungen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vorschläge zu Verpflichtungen und/oder von ihm stammenden Dokumenten sowie jede andere bisher zwischen den Parteien erfolgte Mitteilung in Bezug auf den Inhalt dieses Vertrags ersetzen und aufheben und erkennt diese an.

3. Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Bestimmungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht geltend gemacht werden können, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags unberührt. In diesem Fall wird die nichtige Bestimmung in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Kunden durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck und der Tragweite der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen so weit wie möglich entspricht.

4. Im Falle von Widersprüchen zwischen den verschiedenen Versionen dieser allgemeinen Bedingungen hat die niederländische Version Vorrang.

5. Die Parteien erkennen an, dass jede Bestimmung von ihnen tatsächlich gewollt ist und kein (offensichtliches) Ungleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Parteien entsteht.

 

XIII. STREITIGKEITEN

1. Alle Streitigkeiten über die Gültigkeit, Auslegung oder Ausführung des Vertrags werden ausschließlich und endgültig vom Unternehmensgericht Gent, Abteilung Gent, entschieden, soweit gesetzlich zulässig.

2. Jeder Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegt ausschließlich belgischem Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.